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Gesamtelternvertretung und Schulkonferenz

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprechern der Schule (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Da in der Regel zwei gleichberechtigte Klassen- und Jahrgangselternsprecher und – sprecherinnen gewählt werden, sind beide stimmberechtigte Mitglieder der GEV. Mit der Wahl zum Klassen- oder Jahrgangselternsprecher oder – sprecherin werden diese also zugleich (qua Amt)  stimmberechtigte Mitglieder der GEV; eine eigenständige Wahl in die GEV gibt es nicht.

Die GEV ist das höchste Elterngremium in der Schule. Hier werden die Elterninteressen gegenüber der Schule wahrgenommen. Es stehen also die Themen und Probleme im Vordergrund, die die ganze Schule betreffen. Dementsprechend ist die Schulleitung der erste Ansprechpartner der GEV.

Über Wahlen in der GEV können Elternvertreter in weiteren schulischen und überschulischen Gremien mitwirken. Dazu gehören die Gesamtkonferenz, die Schulkonferenz und der Bezirkselternausschuss.

Der Schulkonferenz kommt nach dem Schulgesetz eine besondere Bedeutung zu. Die Schulkonferenz ist das „oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren  Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal“ (§ 75 Abs. 1 SchulG).